1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung 2. Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung 3. Verwaltung des Vereinsvermögens 4. Ausschluss von Vereinsmitgliedern
Der Gmoarat ist alle 2 Jahre neu zu wählen. In unserem Verein erfolgt dies bei der 2. Bauernsitzung im Februar.
Der Wahlvorgang des Gmoarats findet wie folgt statt:
1. Auflösung des bestehenden Gmoarats nach einem Bericht des Großbauern über das abgelaufene Vereinsjahr 2. Tätigkeitsbericht des Gmoaschreibers 3. Kassabericht des Säcklwarts und Kontrollbericht der Kassenprüter 4. Entlastung der Amtsführer und Rücktritt des Vorstands. 5. Neuwahl der neuen Vereinsführung (Gmoarat):
Den Vorsitz übernimmt ein Ehrenbauer, welcher sich beim Großbauer für die geleistete Arbeit des abgelaufenen Jahres bedankt. Der vorsitzende Ehrenbauer schlägt nun den neu zu wählenden Gmoarat zur Wahl vor. Dieser ist dann einstimmig von den Bauern zu wählen. Der neu gewählte Großbauer bedankt sich beim vorsitzenden Ehrenbauern für die durchgefuhrte Neuwahl und übernimmt somit den neu gewählten Gmoarat.